Berufstätige
Berufstätige - Gesamtheit der im Arbeitsprozess stehenden Personen (ohne Lehrlinge). Gliederung: a) Arbeiter und Angestellte (Personen mit einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsrechtsverhältnis einschließlich Heimarbeiter und Hausangestellte in privaten Haushalten); b) Mitglieder von Produktionsgenossenschaften und Rechtsanwaltskollegien (ohne nicht mitarbeitende bzw. in anderen Betrieben als Arbeiter und Angestellte tätige Mitglieder); c) Übrige Berufstätige oder Selbständige (Kommissionshändler und Komplementäre; tätige Inhaber, Mitinhaber und Pächter von Betrieben, Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit oder ein Gewerbe ausüben sowie mithelfende Familienangehörige).