Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Fall ab, dass man seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zu den gesetzlichen Renten für den Fall einer Erwerbsminderung.

Seit es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr gibt, ist sie noch wichtiger geworden: die Berufsunfähigkeitsversicherung als private Zusatzversicherung. Die aktuelle Gesetzgebung sieht keinen Unterschied mehr zwischen dem Vorliegen einer Berufsunfähigkeit und der Erwerbsunfähigkeit. Es zählt für die Beurteilung, ob eine gesetzliche Rente gewährt werden kann, nur noch der Grad der Erwerbsminderung, die krankheitshalber vorliegt. Die Rentenversicherung kann jetzt auch verlangen, dass ein Betroffener eine andere Tätigkeit annimmt, die schlechter bezahlt ist, als der vorher ausgeübte und erlernte Beruf, falls es die gesundheitlichen Einschränkungen zulassen.

So kann es passieren, dass man aus gesundheitlichen Gründen den eigenen Beruf nicht mehr ausüben kann und eine Reduzierung des Einkommens hinnehmen muss, weil man keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat. Diese gleicht nämlich den Verlust aus, der seit der Streichung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente entsteht. Ein weiteres Argument, das für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung spricht, ist die Gefahr einer Invalidität von Berufsanfängern. In diesem Fall tritt nämlich auch nicht die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente ein und der Betroffene steht ohne Einkommen da. Eine private Berufsunfähigkeitsrente kann auch dieses Risiko minimieren. Die Höhe der Versicherungsleistungen variiert je nach Umfang der Berufsunfähigkeitsversicherung und nach Art und Umfang der körperlichen Einschränkung, die zur Unfähigkeit führt, den bisherigen Beruf weiter auszuüben. Die Beiträge für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sind steuerlich absetzbar.