Berufsunfähigkeitsrente

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente ist seit dem Jahr 2000 zu Gunsten der verminderten EU-Rente abgeschafft worden. Ohne private Berufsunfähigkeitsrente hat man zur gesundheitlichen Beeinträchtigung auch finanzielle Einbußen.

Seit es nur noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gibt, müssen Menschen, die wegen gesundheitlicher Schäden ihren Beruf nicht mehr ausüben können, mit weniger Geld auskommen. Früher, genauer gesagt bis zum Jahr 2000 gab es Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch dann, wenn man zwar dem Grunde nach erwerbsfähig war, aber nicht mehr in der Lage war, den eigenen Beruf auszuüben. Die damalige Berufsunfähigkeitsrente erhält nun nur noch derjenige weiter, der vor der Gesetzesänderung berufsunfähig geworden ist. Alle anderen Betroffenen müssen sich nun mit einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung abfinden und auch diese wird nur noch unter Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gewährt.

Wer privat vorgesorgt hat, kann in den Genuss einer privaten Berufsunfähigkeitsrente kommen, wenn der Ernstfall eintritt. Diese leistet auch dann, wenn durch den Wechsel in eine andere Tätigkeit ein Einkommen erzielt wird. Die finanziellen Einbußen können auf diese Weise auf Null heruntergefahren werden. Je früher eine private Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsrente erfolgt, desto niedriger ist der Beitrag. Gerade für Berufsanfänger wird deshalb empfohlen, sich mit einer Versicherung für eine Berufsunfähigkeitsrente abzusichern. Junge Leute tragen nämlich noch das zusätzliche Risiko, dass vor Ablauf von mindestens fünf Versicherungsjahren aus der gesetzlichen Rentenversicherung überhaupt keine Leistungen bezogen werden können.

Um eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer privaten Versicherung zu bekommen, lohnt es sich, die monatlichen Beiträge zu zahlen. Es dauert nämlich bis zum 65. Lebensjahr, bis die gesetzliche Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in die Altersrente umgewandelt wird.