Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Was denken Sie wohl, was Ihr größtes Vermögen ist? Denken Sie vielleicht, Ihr größtes Vermögen wäre auf Ihrem Sparkonto, oder wäre es Ihr Auto oder Ihr Haus? Aber mit solchen Gedanken liegen Sie nicht ganz richtig. Denn Ihr größtes Vermögen sind Sie selbst, oder besser gesagt: Das ist Ihre Arbeitskraft! Und deshalb auch die Berufsunfähigkeitsversicherung!

Denn wenn eines Tages dieses wertvolle Kapital durch eine schwere Krankheit oder durch einen Unfall verloren geht - was geschieht dann? Dann können Sie nicht weiterarbeiten und Ihr bisheriges Einkommen steht nicht länger zur Verfügung. Bei solch einem Schicksal droht ohne Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel ein drastischer sozialer Abstieg. Vor allem wenn man noch jung ist, dann achtet man nicht genügend auf solche Risiken.

Bei einem unfreiwilligen Ausstieg aus dem Arbeitsleben gibt es also Schwierigkeiten mit dem Geld. Diese Schwierigkeiten können durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgemildert werden. Für viele ist eine Unfallversicherung aber wichtiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. In Deutschland haben durchschnittlich nur 10 Prozent der Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Dass Berufsunfähigkeit nicht selten ist, kann man daran sehen, dass 20 Prozent der Arbeitnehmer vor dem Rentenalter berufsunfähig aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Rheuma, Knochen- und Wirbelsäulenerkrankungen sowie Kreislauf-, Gefäß- und Herzerkrankungen sind die hauptsächlichen Ursachen. Berufsunfähigkeit wird nur selten durch Unfälle bedingt: Nur 5 Prozent der Erwerbsunfähigen waren aufgrund eines Unfalls betroffen. Bedenken Sie dies, wenn Sie sich Fragen warum ein Berufsunfähigkeitsversicherung.

Übrigens ist es ja nicht so, dass sich der Staat hier gar nicht um uns kümmert. Jedoch im Versicherungsfall zu niedrig sind die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Und für Berufseinsteiger ist es ohnehin schwierig, diese Leistungen zu beziehen.

Seit dem Jahr 2001 ist die Rente bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit neu und stringent geregelt. Einerseits muss man vor 1961 geboren sein, um hier Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu bekommen. Das nennt sich dann Erwerbsminderungsrente, für die folgende Einschränkungen gelten: Keine Erwerbsminderungsrente bekommt derjenige, der noch fähig ist, mehr als 6 Stunden täglich zu arbeiten. Die Hälfte der Erwerbsminderungsrente bekommt derjenige, der 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten kann. Die volle Erwerbsminderungsrente bekommt derjenige, der nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann.

Berufsunfähigkeitsversicherung - Sechzig Prozent der Rente, die man bekommen hätte, wenn man bis 57 Jahre gearbeitet hätte - das ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente. Das heißt es bekommt 600 Euro Erwerbsminderungsrente derjenige, der einen normalen Rentenanspruch von 1000 Euro erarbeitet hätte. 600 Euro sind also nur wenig Geld.

Daher sollte man also besser privat vorsorgen. Ob man durch Krankheit oder durch einen Unfall seine Arbeitskraft verloren hat, das ist bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung egal, sie zahlt dann jeden Monat eine Rente. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es übrigens auch egal, ob Sie andere Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen) haben - das wird dabei nicht angerechnet. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, der sollte auf die folgenden 4 Kriterien achtgeben:

(1) Es sollte bei Ihrer Versicherung keine so genannte abstrakte Verweisung geben. Was für eine Klausel ist damit gemeint? Stellen Sie sich vor, Sie wären bei einer Firma als Buchhalter eingestellt gewesen. Nun hätten Sie eine Augenkrankheit und könnten deshalb nicht länger am Computer arbeiten. Jedoch Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung könnte nun so vorgehen, dass sie darauf hinweist, dass Sie stattdessen künftig ja noch als Hausmeister arbeiten könnten. Dieses Beispiel zeigt also, dass Sie darauf achten sollten, bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine solche Verweisung zu verzichten. Denn Sie sind es, der dieses Risiko tragen würde, dann eine andere Ersatz-Arbeit zu finden.

(2) Eine so genannte Arztanordnungsklausel ist auch schlecht für die Verbraucher. Bei einer solchen Klausel im Versicherungsvertrag verlangt die Versicherung, dass Sie sich zuerst ärztlichen Behandlungen unterziehen, bevor sie bereit wäre, ihre Rente zu bezahlen. Erst wenn diese ärztlichen Behandlungen keine Verbesserungen bringen würden, erst dann würde die Versicherung Ihre Rente bezahlen. Sie sollten also eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung auswählen, die diese Arzt-Klausel nicht enthält.

(3) Darüber hinaus gibt es im Kleingedruckten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch oft eine Frist, die die Meldung der Krankheit oder der Berufsunfähigkeit betrifft. Das bedeutet, bei einer Krankheit kann es ja einen gewissen Zeitraum dauern, bis man geheilt ist oder bis andererseits die Berufsunfähigkeit feststeht. Wenn mehr als 3 Monate vergangen sind, dann kann es sein, dass die Versicherung die Rente erst ab dem Zeitpunkt zahlen muss, an dem die Berufsunfähigkeit gemeldet wurde. Auch hier können Sie also darauf achten, dass in Ihrem Versicherungsvertrag eine rückwirkende Zahlung der Rente erfolgt.

(4) Wichtig ist darüber hinaus beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Unterschied zwischen berufsunfähig und erwerbsunfähig. Erwerbsunfähig bedeutet, dass man überhaupt keine Arbeit mehr ausführen kann. Manche Versicherungen bezahlen Ihnen eine Rente erst dann, wenn Sie erwerbsunfähig sind.