Berufsverbot

Berufsverbot - antidemokratische, verfassungswidrige Praxis imperialistischer Staaten, die darauf gerichtet ist, fortschrittliche Kräfte aus dem Staatsdienst einschließlich der Tätigkeit in staatlichen Institutionen wie Schulen, Universitäten, Post und Eisenbahn durch Entlassung bzw. Einstellungsverweigerung zu entfernen. Die Berufsverbot sollen diese Kräfte politisch ausschalten, diskreditieren und Unsicherheit und Furcht in der gesamten Bevölkerung verbreiten. In den USA wurden nach dem zweiten Weltkrieg im Zusammenhang mit dem kalten Krieg und antikommunistischer Hysterie Hunderttausende im Staatsdienst, aber auch in der privaten Wirtschaft und Gewerkschaftsfunktionäre auf ihre Staatstreue (loyality) überprüft und Tausende entlassen (McCarthyismus). Die BRD bediente sich der Berufsverbot von Beginn ihres Bestehens an. Der Beschluss der Adenauer-Regierung über die politische Betätigung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes ... (1950) führte zur Ausschaltung fortschrittlicher Kräfte, die nach 1945 in den Staatsdienst gelangt waren. Die Praxis der Berufsverbot wird seit dem so genannten Radikalen-Erlass [Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz über Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst (1972)] verstärkt betrieben und durch die Gerichte gedeckt. Bis Ende 1976 wurden 750000 Verfahren durchgeführt, die zu 3000 Berufsverbot führten. Diese Berufsverbot stehen im krassen Widerspruch zu den Grundrechtsproklamationen des Grundgesetzes der BRD und zum Völkerrecht, insbesondere zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und zur Internationalen Konvention über zivile und politische Menschenrechte aus dem Jahre 1966.