Berufung

Berufung - rechtlich verbindliche Festlegung, durch die ein dazu befugter Leiter einem Mitarbeiter oder einem anderen Werktätigen eine Funktion überträgt und durch die bestimmte Aufgaben, Pflichten und Rechte des Mitarbeiters begründet werden; 2. i. e. S. spezielle Form der Begründung eines Arbeitsrechtsverhältnisses, die in Rechtsvorschriften oder Satzungen gesellschaftlicher Organisationen für die Besetzung bestimmter Funktionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, gesellschaftlichen Organisationen, volkseigenen Betrieben und Kombinaten sowie staatlichen Einrichtungen festgelegt ist. Mit der Berufung wird die hohe Verantwortung betont, die der Werktätige mit der Funktion übernimmt. Allgemeine Grundsätze des Berufungsverfahrens sind in speziellen Rechtsvorschriften ausgestaltet.