Beschäftigtengruppenkatalog

Beschäftigtengruppenkatalog - nach einheitlichen Gesichtspunkten geordnete, katalogmäßige Zusammenstellung der Beschäftigten und ihrer Funktionen im Arbeitsprozess innerhalb eines Wirtschaftszweiges. Als Hauptmerkmal für die Zuordnung der Beschäftigten nach Beschäftigtengruppen gilt die Stellung, die ihr Arbeitsbereich (Arbeitsaufgabe) innerhalb des betrieblichen Arbeitsprozesses einnimmt. Die nicht zur Ind. oder zum Bauw. gehörenden Wirtschaftszweige, denen volkseigene Betriebe, Kombinate und Einrichtungen unterstehen, sind verpflichtet, ihre Beschäftigtengruppenkataloge der Gliederung der Beschäftigten der Ind. und des Bauw. anzugleichen. In der Regel sind die Beschäftigtengruppenkatalog der Wirtschaftszweige für den Zeitraum eines Fünfjahrplanes verbindlich.