Beschäftigungsgrad

Beschäftigtengrad, Beschäftigungsgrad - 1. Stand der volkswirtschaftlichen Nutzung der gesellschaftlichen Arbeitskraft. Der Beschäftigungsgrad wird ausgewiesen als a) Anteil der Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung (in etwa 49 %); b) Anteil der Beschäftigten im arbeitsfähigen Alter an der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter (in über 80%); c) altersspezifische Beschäftigungsgrad (bezogen auf bestimmte Altersgruppen oder -jahrgänge); d) Anteil der berufstätigen Frauen an den Gesamtbeschäftigten (in etwa 49%, Frauen- beschäftigtengrad). Die Höhe der Beschäftigungsgrad wird maßgeblich von der Art der Gestaltung von Arbeitsplätzen, der Alters- und Geschlechterstruktur der Bevölkerung und der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (Frauenarbeit) bestimmt. Die Analyse ihrer Dynamik ist von Bedeutung für die Prognose und Perspektivplanung der Arbeitskräfte und der Entwicklung des Lebensniveaus sowie für die rationelle Standorts- und Gebietsplanung. - 2. Begriff der bürgerlichen Betriebswirtschaftslehre, der bei Untersuchungen der Kapazitätsausnutzung und der Kostenentwicklung angewandt wird. Er wird in diesem Sinne sehr unterschiedlich gebraucht (extensiver Zeitgrad, Kapazitätsausnutzungsgrad u. a.).