Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbot - zeitweilig oder ständig untersagte Ausübung bestimmter Tätigkeiten, zum Schutze der Gesundheit des einzelnen (z. B. Arbeit, geschützte) oder einer bestimmten sozialen Gruppe (z. B. Frauenarbeitsschutz, Jugendarbeitsschutz) bzw. der Allgemeinheit (z. B. aus hygienischen Gründen; Hygieneinspektion, Arbeitshygieneinspektion). So dürfen z. B. Jugendliche unter 18 Jahren nicht in der Zeit von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr beschäftigt werden; im Verkehr mit Lebensmitteln dürfen Personen nicht tätig sein, wenn sie an übertragbaren Krankheiten leiden usw. Uneingeschränktes Beschäftigungsverbot besteht für Kinder.