Beschwerde

Beschwerde - Vorbringen von Bürgern, gesellschaftlichen Organisationen, volkseigenen Betrieben und Kombinaten, wirtschaftsleitenden und staatlichen Organen sowie staatlichen Einrichtungen gegen Entscheidungen, über Zustände oder Verhaltensweisen, das durch Verfassung, Gesetze und andere Rechtsvorschriften als subjektives Recht in unterschiedlicher Weise ausgestaltet wurde. Die Beschwerde verpflichtet die zuständigen Organe zu einer den gesellschaftlichen und persönlichen Interessen entsprechenden, frist- und formgerechten Bearbeitung, Entscheidung und Beantwortung in einem genauer festgelegten Verfahren. Die Beschwerde dient der Mitwirkung der Bürger und gesellschaftlichen Kräfte an der staatlichen Leitung, der Wahrung der Gesetzlichkeit und der Befriedigung von Bedürfnissen. Beschwerde sind im einzelnen a) Rechtsmittel gegen verpflichtende individuell-verbindliche Entscheidungen (Verfügungen) eines staatlichen Verwaltungsorgans; b) Rechtsmittel gegen bestimmte Entscheidungen von Gerichten in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren erster Instanz; c) eine Art der Eingaben der Bürger.