Besitz

Besitz - tatsächliche oder wirtschaftliche und in der Regel unmittelbare Herrschaft eines Bürgers oder einer juristischen Person (Person, juristische) über eine Sache. Jeder rechtmäßige Besitzer hat eine Besitzbefugnis, die ihn zur Innehabung der Sache legitimiert. Sie ist Bestandteil der Eigentümerbefugnisse (Eigentumsrecht, sozialistisches) bzw. der die Fondsinhaberschaft kennzeichnenden Fondsbefugnisse, kann sich aber auch aus einem abgeleiteten zeitweilig zum Besitz berechtigenden Rechtsverhältnis (z. B. Nutzungs-, Lager-, Transportrechtsverhältnis) ergeben und gegebenenfalls wiederum auf einen Dritten übertragen werden. Ein rechtsmäßiger Besitzer hat das Recht auf Schutz gegen jeden, der seinen Besitz rechtswidrig beeinträchtigt. Dazu gehören der Herausgabeanspruch des Besitzers, falls ihm die Sache unberechtigt vorenthalten wird, sowie die Selbsthilfe, wenn ohne sofortiges Eingreifen die Verwirklichung der Besitzbefugnis wesentlich erschwert oder vereitelt würde und die Hilfe staatlicher Organe nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann.