Besitz und Eigentum

Besitz Eigentum

In Deutschland sind es Grundrechte, wenn es darum geht, Besitz oder Eigentum zu erwerben. Wenn jemand Mobilien oder Immobilien erwirbt, dann ist das schon alltäglich. Die Alltagssprache unterscheidet nicht zwischen Besitz und Eigentum. Wir wollen diese beiden Begriffe hier jedoch genauer definieren, weil es zentrale rechtliche Lebensbestandteile sind.

Klare Unterschiede zwischen Eigentum und Besitz macht das 3. Buch des BGB. Wenn man rechtlich über eine Sache herrscht, dann ist das Eigentum. Der Eigentümer kann festlegen, was mit seinem Eigentum geschehen soll. Er kann es benutzen wie er möchte, kann es verschenken oder wegwerfen oder verleihen oder vermieten. Der Eigentümer kann auch anderen verbieten, sein Eigentum zu gebrauchen. Beim Eigentum ist das Individualinteresse gegenüber jeder anderen Person geschützt. Mit den Dingen, die sich im Eigentum befinden, kann man tun, was man will. Begrenzt wird diese Machtausübung allerdings durch den Grundsatz ... soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen. Jedoch ebenso gegenüber der Allgemeinheit ist der Eigentümer verpflichtet. Beispielsweise ein denkmalgeschütztes Gebäude darf durch den Eigentümer nur bei Zustimmung des Amtes verändert werden. Das fällt auch unter den Artikel 14 des Grundgesetzes, wonach es beim Eigentum eine Sozialpflichtigkeit gibt. Ebenfalls in Artikel 14 des Grundgesetzes steht, dass das Allgemeinwohl vor dem Einzelinteresse geht. Beispielsweise wenn man ein Grundstück für den Straßenbau braucht, dann kann es enteignet werden, und der Eigentümer bekommt eine Entschädigung.

Im Gegensatz zum Eigentum versteht man unter Besitz die tatsächliche Herrschaft über etwas. Das heißt, Besitzer kann man auch ohne Eigentum sein, etwa bei Leihe, Miete oder Diebstahl!

Bei einer Wohnung etwa gibt es also einerseits den Wohnungseigentümer, und andererseits ist dabei der Mieter gleichzeitig der Besitzer der Wohnung. Dabei gibt es einen Vertrag (Mietvertrag), damit dieser Besitzer über die Wohnung verfügen kann. Jeder muss diesen rechtmäßigen Besitz respektieren. Das heißt, bei diesem Besitzer gibt es sogar den Besitzschutz und er kann diesen Besitz gegen andere verteidigen. Wie gesagt versteht man unter Besitz die tatsächliche Gewaltausübung über etwas, beispielsweise wenn man eine Bohrmaschine ausleiht. Dann ist der Eigentümer nur noch ein mittelbarer Besitzer, und der Entleiher der Bohrmaschine ist dann der unmittelbare Besitzer. Wenn bei einer Wohnung der Mieter einen Teil der Wohnung untervermieten darf, dann spricht man von Teilbesitz. Dann ist der Untermieter ein Teilbesitzer der Wohnung. Bei so genannten Wohngemeinschaften sind diese Mieter also gemeinschaftlich die Mitbesitzer. Es kann übrigens auch vorkommen, dass man Dinge besitzt, ohne dass man weiß, wem diese eigentlich gehören. So heißt es auch Eigenbesitz, wenn ein Monteur einmal einen Schraubenzieher in der falschen Werkzeugkiste abgelegt hat. Wenn man einen Besitz durch einen Delikt erworben hat (etwa bei Diebstahl), dann ist man der deliktische Besitzer, der gegen ein Gesetz verstoßen hat. Ein solcher Besitzer wird auch als bösgläubiger Besitzer bezeichnet.