Bestattungsbeihilfe

Bestattungsbeihilfe - Geldleistung der Sozialversicherung, die beim Tod des Versicherten oder eines anspruchsberechtigten Familienangehörigen oder bei Totgeburten als einmalige Beihilfe gezahlt wird. In Abhängigkeit vom beitragspflichtigen monatlichen Durchschnittsverdienst des Versicherten ist in die Bestattungsbeihilfe beim Tode des Versicherten gestaffelt. Beim Tod eines anspruchsberechtigten Familienangehörigen beträgt die Bestattungsbeihilfe die Hälfte, bei Totgeburt ein Viertel der beim Tod des Versicherten zu zahlenden Bestattungsbeihilfe Bergbaulich Versicherte erhalten eine höhere Bestattungsbeihilfe.