Besteuerangsfreigrenze

Besteuerangsfreigrenze - betragsmäßig fixierte Grenze (Höchstbetrag), bis zu der Einkünfte, Vermögensobjekte, Umsätze usw. bei der Berechnung der jeweiligen Steuer außer Ansatz bleiben, bei deren Überschreitung jedoch die gesamten Einkünfte, das Gesamtvermögen, der gesamte Umsatz usw. der Besteuerung unterliegen, kurz Freigrenze gen.