Besteuerungsverfahren

Besteuerungsverfahren - Art und Weise der Ermittlung, Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Grundsätze für das Besteuerungsverfahren sind in in einer Reihe gesetzlicher Vorschriften (z. B. in der Abgabenordnung) geregelt, die zur Sicherung des Steueraufkommens vom Steuerpflichtigen bzw. von der Abt. Finanzen zu beachten sind (Steuer- verfahrensrecht). Das Verfahrensrecht regelt insbesondere a) die Pflichten des Steuerschuldners bzw. Zahlungspflichtigen gegenüber dem Abgabenorgan, damit dieses die Steuerschuld feststellen kann. Die wichtigsten Pflichten sind die Auskunfts- und Nachweispflicht, die Pflicht zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen und die Erklärungspflicht; b) die Folgen unpünktlicher oder unterlassener Abgabe von Erklärungen (Verspätungszuschläge, Erzwingungsgeld, Schätzung); c) die Festsetzung der Steuern durch das Abgabenorgan (D Veranlagung) und die Pflicht der Steuerschuldner zur Selbstberechnung und selbständigen Abführung der Steuern; d) die Fälligkeit der Steuern und die Folgen nichtfristgemäßer Entrichtung (Stundungszinsen, Verzugzuschläge, Vollstreckung, Steuerverjährung, Niederschlagung von Steuern, - Erlass); e) die Kontrolle der Steuerschuldner über die Einhaltung aller Pflichten, die für die Festsetzung der Steuerschuld bedeutsam sind, und bezüglich der fristgemäßen Entrichtung der Steuern. Die wichtigsten Arten der steuerlichen Kontrollen sind: die steuerliche Betriebsprüfung, die Lohnabzugskontrolle und die Steuerfahndung; f) die Nachprüfung und Berichtigung bzw. Anderung von Steuerfestsetzungen (Nachprüfungsverfahren, Berichtigungsveranlagung); g) die Folgen von Rechtsverletzungen auf dem Gebiet der Staatseinnahmen.