Beteiligungssystem

Beteiligungssystem - Besitz von Aktien bei Aktiengesellschaften oder von Gesellschaftsanteilen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), bei Offenen Handelsgesellschaften oder bei Kommanditgesellschaften als Mittel monopolistischer Kontrolle oder Beherrschung dieser Gesellschaften. Je größer die Streuung der Aktien oder Anteile, desto eher kann der Besitz eines verhältnismäßig kleinen Aktienpaketes zur vollständigen Beherrschung einer Gesellschaft durch eine andere führen und kann das Beteiligungssystem über das p Depotstimmrecht der Großbanken genutzt werden. Zumindest gestattet eine Sperrminorität über 25 % des Aktienbesitzes die Verhinderung von Hauptversammlungsbeschlüssen, die eine Dreiviertelmehrheit verlangen. Infolge des Beteiligungssystem ist die Majorität von über 50% des Aktienbesitzes für die faktische Beherrschung eines Unternehmens meist nicht erforderlich. Extremer Ausdruck des Beteiligungssystem ist die Holdingsgesellschaft. Aktienkontrollpaket