Betreuungsabteilungen

Abteilungen, sonstige produktionsbedingte, Betreuungsabteilungen - Einrichtungen in volkseigenen Betrieben, die Maßnahmen der Arbeiterversorgung, der kulturellen Betreuung, der gesundheitlichen und sozialen Betreuung, der sportlichen Betätigung und Jugendbetreuung, des Wohnungswesens, der Berufsausbildung und Erwachsenenqualifizierung durchführen. Die Kosten dieser Abteilungen heißen Betreuungskosten und werden aus folgenden Quellen finanziert: a) eigene Einnahmen dieser Abteilungen, wie Essengelder der Werktätigen, Elternbeiträge für die Kinderbetreuung, Mieteinnahmen für Werkwohnungen, Einnahmen aus kulturellen Veranstaltungen, Miet- und Pachtzahlungen von anderen Betrieben für die Mitnutzung usw., b) Kostenerstattungen bzw. Zuschüsse aus dem öffentlichen Haushalt der staatlichen Organe, c) Kultur- und Sozialfonds u. a. Finanzierungsquellen.