Betreuungskosten

Betreuungskosten - alle in den Betrieben für die soziale, kulturelle, sportliche und gesundheitliche Betreuung und für die Bildung und Weiterbildung der Beschäftigten eines Betriebes und oft auch ihrer Familienangehörigen entstehenden Aufwendungen. Ein durch differenzierte Gesetzgebung bestimmter Teil der in den Betreuungseinrichtungen des Betriebes entstandenen Kosten wird als Selbstkosten in der Regel innerhalb der Betriebsleitungskosten (Betreuungsgemeinkosten) anerkannt, der andere Teil wird aus verschiedenen Finanzierungsquellen (Beiträge der Werktätigen, aus den Zuführungen örtlicher Organe, aus dem Kultur- und Sozialfonds sowie Überplangewinn) gedeckt. Frühere Bezeichnung für Betreuungskosten: andere Gemeinkosten, sonstige produktionsbedingte Kosten.