betriebliche Fünfjahrplanung

Betriebliche Fünfjahrplanung, - Ausarbeitung des Betriebsplanes für einen Zeitraum von fünf Jahren. Inhalt der betriebliche Fünfjahrplanung sind Entscheidungen zur a) Entwicklung des Umfangs und der Qualität der Produktion und Leistungen, der Produktionskapazität und des Absatzes im Inland und als Export, b) wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Betriebes, insbesondere zu Aufgaben der Forschung und Entwicklung, der Rationalisierung und Überleitung einschließlich der Entwicklung des Forschungspotentials, c) Entwicklung des Arbeitsvermögens einschließlich der Berufsbildung und der Ausbildung von Hoch- und Fachschulkadern, d) Investitionstätigkeit, e) Sicherung der Materialversorgung aus Inlandsaufkommen und aus Import, f) Entwicklung der Effektivität, g) Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, h) Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration. - Der IX. Parteitag hat beschlossen, die Fünfjahrpläne zum Hauptinstrument der Wirtschaftstätigkeit zu entwickeln. Der Fünfjahrplan ist nach Jahren zu untergliedern. Ausgewählte Kennziffern sind bis auf die Betriebe und Kombinate aufzuschlüsseln. In Betrieben und Kombinaten sind auf dieser Grundlage Fünfjahrpläne auszuarbeiten. Betriebe, die im reduzierten Umfang planen, erarbeiten keinen Fünfjahrplan. Inhalt und Ablauf der Erarbeitung der betriebliche Fünfjahrplanung sind durch staatlich methodische Bestimmungen verbindlich geregelt. Der Vorbereitung der betriebliche Fünfjahrplanung dient die analytische und konzeptionelle Arbeit, mit der a) die bisherige Planerfüllung auszuwerten ist, b) das Ausgangsniveau der sozialen und ökonomischen Entwicklung, die Bedarfsdeckung, der Einsatz und die Ausnutzung der Ressourcen einzuschätzen sind, c) die bereits festgelegten Aufgaben zur Sicherung internationaler Verpflichtungen und d) die Möglichkeiten zur weiteren Intensivierung auszuweisen sind.