betriebliche Partnerschaft

Betriebliche Partnerschaft, - in Ländern vornehmlich von den Unternehmern und ihren Ideologen propagierte Form eines vernünftigen Zusammenwirkens von Geschäftsleitung und Mitarbeitern, wodurch der Arbeiter angeblich vom Objekt zum Subjekt werden könne. Klassen- und Interessengegensätze zwischen Lohnarbeiter und Kapitalist wären beseitigt. In der Produktion seien beide aufeinander angewiesen, hätten das gleiche Interesse am Betriebsgeschehen und seien gleichberechtigte Partner, die, jeder auf seine Weise, auch am Erfolg partizipieren. Betriebliche Partnerschaft schaffe ein gutes Betriebsklima, steigere Arbeitsfreude und -leistung und löse den Arbeiter aus seiner vom Kapital abhängigen Stellung. Partnerschaftspläne sind meist mit irgendeiner Form von Gewinn-, Ertrags- oder Erfolgsbeteiligung gekoppelt. Generell sind die Partnerschaftsbestrebungen eine spezielle Form des Klassenkampfes gegen die Arbeiter und ihre Gewerkschaften. Die Arbeiter sollen freiwillig die Leistung steigern, sich ihres Klassenbewusstseins entäußern, dem Einfluss des Sozialismus entzogen werden und sich willig dem partnerschaftlich verbrämten Diktat der Unternehmer unterwerfen. Betriebliche Partnerschaft dient objektiv der Profitmaximierung und der Erhaltung des kapitalistischen Eigentums sowie des kapitalistischen Systems gleichermaßen. Eine betriebliche Partnerschaft zwischen Lohnarbeiter und Kapitalist ist auf Grund des objektiv vorhandenen Klassenantagonismus nicht möglich. Die betriebliche Partnerschaft richtet sich gegen die Klassensolidarität der Arbeiter und soll im Grunde die gewerkschaftliche Mitbestimmung verhindern oder unwirksam machen.