betriebliche Pensionsregelung

Betriebliche Pensionsregelung, - Verfahren von Betriebe zur Zahlung von Ruhegehältern für bevorzugte Arbeiter und Angestellte. Die Unternehmer zahlen bestimmte Beträge in Pensionskassen, die, solange die Pension nicht beansprucht wird, eine Kapitalansammlung darstellen. Die betriebliche Pensionsregelung ist im Rahmen der bürgerlichen Sozialpolitik ein Mittel zur Schaffung von Stammbelegschaften, zur stärkeren Verbindung der Werktätigen mit dem Unternehmen und zur Leistungssteigerung. Sie soll Teile der Arbeiterklasse korrumpieren und die Belegschaft von Aktionen gegen die Unternehmer abhalten (z. B. durch Angst vor Entlassungen und Verlust der betriebliche Pensionsregelung). Der Begriff der betriebliche Pensionsregelung soll den Status des Proletariats verschleiern und den Anschein einer Gleichstellung der Arbeiter mit Beamten und den Arbeitgebern erwecken.