Betriebsakademie

Betriebsakademie - staatliche Bildungseinrichtung in sozialistischen Betrieben, staatlichen Einrichtungen und Institutionen zur Aus- und Weiterbildung der Werktätigen, Teil des einheitlichen sozialistischen Bildungswesens. Der Betriebsakademie kann auch die Durchführung der wissenschaftlich-praktischen Arbeit der Oberschüler als Disziplin des polytechnischen Unterrichts übertragen werden. Die Betriebsakademie führt die Qualifizierung der Werktätigen auf der Grundlage des Qualifizierungsplanes des Betriebes, unter Beachtung der von den zuständigen staatlichen Organen hrsg. Grundsätze für die Entwicklung und Gestaltung der Weiterbildung der Facharbeiter und Meister sowie der von den wirtschaftsleitenden Organen erlassenen speziellen Grundsätze für Inhalt, Methoden und Organisation der Erwachsenenqualifizierung durch. Die gesellschafts- und bildungspolitische Zielstellung besteht dabei in der weiteren Festigung der Führungsrolle der Arbeiterklasse und in der Förderung der Ausbildung und beruflichen Qualifizierung der Frauen, insbesondere im Hinblick auf technische Berufe. Der Unterricht der Oberschüler in den polytechnischen Disziplinen erfolgt auf der Grundlage entsprechender staatlicher Lehrpläne. Die Betriebsakademie stimmt ihre Arbeit mit den Qualifizierungsmaßnahmen der demokratischen Parteien und Massenorganisationen, den wissenschaftlichen Einrichtungen im Betrieb und den staatlichen Bildungseinrichtungen im Territorium ab.