Betriebsarzt

Betriebsarzt - in den Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens tätiger Arzt; in der Regel Facharzt für Allgemeinmedizin mit funktionsbezogener Zusatzqualifizierung oder Facharzt für Arbeitshygiene. Der Betriebsarzt hat die Verantwortung für die medizinische Betreuung der Werktätigen in dem ihm zugewiesenen Bereich. Wesenselement betriebsärztlicher Tätigkeit ist die Wahrung der Einheit von Vorbeugung, Behandlung und Nachsorge. Die Aufgaben des Betriebsarzt gliedern sich in vier Komplexe: a) Medizinische Grundbetreuung der Werktätigen bei Unfällen und akuten Erkrankungen, Sicherung der Ersten Hilfe und des medizinischen Schutzes bei Havarien, Katastrophen und im Rahmen der Zivilverteidigung. b) Arbeitsmedizinische Betreuung der Werktätigen zur Sicherung eines gesundheitsgerechten Arbeitseinsatzes, Dispensairebetreuung, Ärzteberatungskommissionstätigkeit (ÄBK), Berufsberatung und berufliche Rehbbilitation, Analysen des Krankenstandes, der Unfälle und Berufskrankheiten, Auswertung der Entwicklung des Gesundheitszustandes der Werktätigen. c) Arbeitshygienische Beratung der Betriebe, Mitwirkung bei der WAO, in Schutzgütekommissionen, in der Neuererbewegung und bei der betrieblichen Berichterstattung über den Gesundheits- und Arbeitsschutz. d) Allg. Prophylaxe hinsichtlich der Einhaltung allg. Hygienebestimmungen im Betrieb und Mitwirkung bei der Gesundheitsbildung und -erziehung.