Betriebsdirektor, Betriebsleiter

Betriebsdirektor, Betriebsleiter - verantwortlicher Leiter eines volkseigenen Betriebes. Der Betriebsleiter leitet den volkseigenen Betrieb bei umfassender Mitwirkung des Betriebskollektivs nach dem Prinzip der Einzelleitung (Leitungsprinzipien). Der Betriebsleiter wird durch Entscheidung des Generaldirektors der VVB, des Kombinatsdirektors bzw. des übergeordneten Leiters in seine Funktion berufen und ist Beauftragter des sozialistischen Staates. Er ist für das gesamte Betriebsgeschehen verantwortlich, insbesondere für die Ausarbeitung der Prognosen und Pläne, die bedarfs- und vertragsgerechte Planerfüllung, die Entwicklung der im Betrieb arbeitenden Menschen und die Koordinierung des arbeitsteiligen Produktions- und Leitungsprozesses. Seine Tätigkeit basiert auf: den Erfordernissen der ökonomischen Gesetze des Sozialismus, den darauf beruhenden Beschlüssen und Dokumenten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, den gesetzlichen Bestimmungen, den Plankennziffern sowie den Entscheidungen und Weisungen der übergeordneten staatlichen Leitung, den Erkenntnissen der sozialistischen Leitungswissenschaft und der sozialistischen Betriebswirtschaft, den Informationen aus Beratungen mit Spezialisten, mit den leitenden Mitarbeitern des Betriebes, mit Arbeitern und den übrigen Werktätigen sowie dem persönlichen Arbeitsplan. Die Tätigkeit des Betriebsleiter ist vor allem auf die Ausarbeitung der Strategie des Betriebes, auf die Entscheidung der auf die Prognose und Perspektive der Entwicklung des Betriebes gerichteten Fragen, auf die Intensivierung der Produktion sowie auf die Auswahl, Erziehung und Anleitung der mit ihm unmittelbar zusammenarbeitenden leitenden Wirtschaftsfunktionäre des Betriebes zu orientieren. Der Betriebsleiter löst seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit der Betriebsparteiorganisation, der Betriebsgewerkschaftsleitung sowie den anderen gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere mit der Ständigen Produktionsberatung. Der Betriebsleiter ist der übergeordneten staatlichen Leitung und der Belegschaft insbesondere der Betriebsparteiorganisation und der Betriebsgewerkschaftsorganisation, gegenüber rechenschaftspflichtig. An sein Wissen und seine Fähigkeiten werden hohe Anforderungen gestellt. Dem Betriebsleiter sind in unterschiedlicher Regelung Fachdirektoren (Ökonomischer Direktor, Technischer Direktor, Direktor für Forschung, Direktor für Beschaffung, Direktor für Absatz) sowie die erforderlichen Funktionalorgane (Kaderleiter, Justitiar u. a.) unterstellt. - Die skizzierten Aufgaben des Betriebsleiters sind mit den Aufgaben des Direktors eines Kombinats identisch. Vielfach wird der Stammbetrieb des Kombinats unmittelbar vom Kombinatsdirektor geleitet. Die Aufgaben können jedoch im Kombinat, vor allem bei direkter: Unterstellung unter ein Ministerium, durch Rechte und Pflichten ergänzt sein, die bisher im Verantwortungsbereich des Generaldirektors der VVB lagen. Bei den im Kombinat zentralisierten Funktionen liegt die volle Verantwortung beim Kombinatsdirektor. Die Direktoren der Kombinatsbetriebe haben jedoch ein entscheidendes Mitspracherecht und in allen übrigen Fragen die volle Verantwortung eines Betriebsleiter eines volkseigenen Betriebes. - An die Stelle der Bezeichnung Betriebsleiter tritt im Mittel- und Kleinbetrieb oft die Bezeichnung Betriebsleiter. Die im allgemeinen Sprachgebrauch anzutreffenden Begriffe Werkdirektor bzw. Werkleiter beziehen sich meist auf den Leiter eines Werkes innerhalb des Kombinats.