Betriebseinnahmen

Betriebseinnahmen - steuerrechtlicher Begriff für alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes zufließen und bei der Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Einkommens zu berücksichtigen sind. Betriebseinnahmen umfassen Einnahmen in Geld oder auf Geld umgerechnete Sachwerte. Sie stimmen nicht mit den tatsächlichen Einnahmen überein, weil Geldzuflüsse eines Betriebes aus der Aufnahme von Darlehen, Krediten, Hypotheken und Beteiligungen kein Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit und somit keine Betriebseinnahmen sind. Den Betriebseinnahmen zuzurechnen sind alle Entnahmen des Steuerpflichtigen für sich, seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke, wie Barentnahmen, Waren-Fund Leistungsverbrauch. Welche Einkünfte als Betriebseinnahmen anzusetzen sind, regeln das Einkommensteuergesetz sowie die jeweiligen gültigen Veranlagungsrichtlinien.