Betriebsform

Betriebsform - Kennzeichnung landwirtschaftlicher Betriebe entsprechend den ökonomischen Verhältnissen, bes. den Eigentumsverhältnissen und nach deren Betriebsstruktur. Auf der Grundlage des staatlich - sozialistischen Eigentums in der Landwirtschaft bestehen solche Formen wie: VEG (Gut, volkseigenes), Kombinat industrielle Mast, Kreisbetrieb für Landtechnik, Kombinat Anlagenbau, Kombinat Instandhaltung und Instandsetzung, Landbaukombinat und Kombinat für materiell- technische Versorgung der Landwirtschaft. Für das genossenschaftlich-sozialistische Eigentum sind solche Betriebsform kennzeichnend wie: LPG ( Produktionsgenossenschaft, landwirtschaftliche), GPG (D Produktionsgenossenschaft, gärtnerische) und Produktionsgenossenschaft werktätiger Fischer. Als Zwischen- bzw. Übergangsformen zu LPG oder VEG Pflanzenproduktion bestehen kooperative Abteilungen Pflanzenproduktion. Weitere solche Formen sind die ZBE (Einrichtung, zwischenbetriebliche) und ZGE (Einrichtung, zwischengenossenschaftliche). Betriebsfunk - Einrichtung in Betrieben und Kombinaten zur Berichterstattung über aktuelle Ereignisse sowie zur Übermittlung von Arbeitsergebnissen und -erfahrungen. Der Betriebsform verbreitet Wort- und Musiksendungen (von Schallplatten, Tonbändern). Der Betriebsform ist drahtgebunden.