Betriebsgefahr

Betriebsgefahr - Gesamtheit der Unsicherheitsfaktoren, die sich insbesondere aus der Nutzung von Quellen erhöhter Gefahr ergeben und beim gegebenen Stand von Wissenschaft und Technik noch nicht gänzlich auszuschließen sind. Die Betriebsgefahr tritt als betriebstypische Gefahr einer konkreten Einrichtung (Maschine, Anlage, Fahrzeug u. ä.) sowie als Gefahr, die im Zusammenwirken mit anderen, meist unbekannten Ereignissen entstehen kann, in Erscheinung. Für Schäden aus betriebstypischen Gefahren sind generell die Eigentümer, Fondsinhaber oder. Inhaber der Einrichtung materiell nach zivilrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Durch wissenschaftlich-technische und organisatorische Maßnahmen ist die Betriebsgefahr ständig zu reduzieren.