Betriebsgeheimnis

Betriebsgeheimnis - nicht offenkundige, d. h. nicht allgemein bekannte oder zugängliche wirtschaftliche, technische, wissenschaftliche oder andere Vorgänge, Tatsachen oder Informationen, die die Tätigkeit eines Betriebes betreffen und im Interesse der sozialistischen Gesellschaft geheim zu halten sind. Betriebsgeheimnis sind entweder Staats- oder Dienstgeheimnisse und nach den geltenden Vorschriften zu behandeln. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften über den Geheimnisschutz in den Betrieben, Kombinaten und VVB sind deren Leiter. Dem Schutz von Betriebsgeheimnis dienen auch die Regelungen über Geheimhaltungspflichten in den gesetzlichen Bestimmungen über Lizenzverträge und Verträge über wissenschaftlich- technische Leistungen. Außerdem können die Gesetze und anderer Staaten gegen den sog. unlauteren Wettbewerb für den Schutz von Betriebsgeheimnis genutzt werden.