Betriebsgesundheitswesen

Betriebsgesundheitswesen - Teil des staatlichen Gesundheitswesens, der die gesundheitliche Betreuung der Werktätigen durch Gesundheitseinrichtungen direkt in den Betrieben, vorrangig in Arbeiterzentren, gewährleistet (Betriebsgesundheitsschutz). Das Betriebsgesundheitswesen verwirklicht diese Aufgabenstellung in der Einheit von vorbeugenden, behandelnden und nachsorgenden Maßnahmen. Aufgaben sind: a) die aktive Teilnahme bei der gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen im Betrieb, die arbeitshygienische Beratung der Betriebsleitungen, der gewerkschaftlichen Organe im Betrieb und der Werktätigen; Betriebsgesundheitsschutz ist im Sozialismus in der Praxis angewendete Arbeitshygiene; b) die ambulante medizinische Betreuung der Werktätigen im engen Zusammenwirken mit anderen Gesundheitseinrichtungen im Territorium, bes. bei Unfällen und akutem Krankheitsgeschehen; c) die Sicherung einer umfassenden arbeitsmedizinischen Betreuung der Werktätigen (Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen, Dispensaires, Rehabilitation, Schonarbeit). Es gibt Betriebspolikliniken, -ambulatorien, -sanitätsstellen (Arzt bzw. Schwester). Arbeitshygienische Zentren und Beratungsstellen, Gesundheits- und Arbeitsschutz.