Betriebsgliederung

Betriebsgliederung - 1. Organisationsstruktur des Industriebetriebes. - 2. technisch-technologische, organisatorische und (oder) territoriale Strukturierung der Handelsbetriebe und ihrer Leitung. Die Betriebsgliederung dient einer rationellen Gestaltung der Handels- und Arbeitsprozesse sowie deren Leitung und ist somit eine wichtige Bedingung für den Effekt der Handelstätigkeit. Sie beruht auf dem Prinzip des demokratischen Zentralismus, dem Branchen- bzw. Bedarfskomplex-/ Warenfamilienprinzip, dem Territorial- und dem Funktion- oder Verrichtungsprinzip. Diese Prinzipien bestimmen maßgeblich die horizontale (Bildung gleich geordneter Abt., Bereiche) und vertikale (Leitungsstufen) Gliederung der Betriebe und ihrer Leitungen. Dabei sind optimale Verhältnisse von Spezialisierung, Kombination und Koordinierung, horizontaler und vertikaler Gliederung anzustreben und die Unterstellungsverhältnisse klar abzugrenzen. Die Betriebsgliederung umfasst die Bildung der operativen Abt. und Bereiche (Bestimmung der Verkaufsabt., Kundendienst- und Dienstleistungsbereiche, Fachlager, Niederlassungen, Filialbereiche, usw.) und den Leitungsaufbau (Leitungsstufen und -organe). In Betrieben des Einzelhandels ist die Gliederung nach operativen Einheiten im Wesentlichen durch die Verkaufsstellen gegeben. In Waren- und Kaufhäusern sowie in Kaufhallen lässt sie sich dagegen beeinflussen und in Abhängigkeit von den sich herausbildenden Umschlagsbedingungen der Waren neu bestimmen, so in Waren- und Kaufhäusern durch den Übergang zu Verkaufsbereichen für Bedarfskomplexe (Warenfamilien). Für die verschiedenen Typen von Handelsbetrieben ist in der Regel ein 2- bis 3stufiger Leitungsaufbau charakteristisch. Abhängig von der Betriebsgröße werden zur Unterstützung des Direktors Stellvertreterbereiche gebildet (z. B. für Ein- und Verkauf, Ökonomie und Planung, Organisation und Technologie, Kader/Bildung).