Betriebsprämienordnung

Betriebsprämienordnung - Anlage zum Betriebskollektivvertrag, in der die Formen und Bedingungen der Verwendung des Betriebsprämienfonds ( Prämienfonds) festgelegt sind. Die Betriebsprämienordnung verdeutlicht den Werktätigen die Abhängigkeit der Höhe des Prämienfonds von der Erfüllung und Übererfüllung der Planaufgaben und stimuliert sie zu hohen kollektiven und individuellen Leistungen. Die Betriebsprämienordnung wird seit 1976 für den Fünfjahrplanzeitraum und für den Jahreszeitraum erarbeitet (konstanter und variabler Teil des BKV). In der Betriebsprämienordnung für den Fünfjahrplanzeitraum sind vor allem die Bedingungen für die Zahlung von Jahresendprämien, für die Gewährung aufgabenbezogener Prämien und von Sofortprämien, für die Stimulierung von Schichtarbeit und langjähriger Betriebszugehörigkeit sowie für die Prämiierung von Kollektiven der sozialistischen Arbeit bei erstmaliger Verleihung des Ehrentitels festgelegt. In Abhängigkeit von den Vorgaben des Jahresplanes sind in den Jahreskollektivverträgen Festlegungen über die Aufteilung des jährlich verfügbaren Prämienfonds für Jahresendprämien u. a. Prämienformen, die Aufschlüsselung des Prämienfonds auf Struktureinheiten entsprechend ihrem Anteil an der Leistungssteigerung, die Vorgabe von Leistungskriterien für die Jahresendprämie in den Bereichen, die Höhe der durchschnittlichen Jahresendprämie bei Erfüllung der Planaufgaben, die Nutzung von Mitteln des Prämienfonds für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zu treffen.