Betriebspreis

Betriebspreis, Abk. BP - zur Kategorie der Industriepreise zählender interner Preis für Erzeugnisse und Leistungen der Industrie-, Bau- und Verkehrsbetriebe, der sich aus den gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten, dem in normativer Höhe bestimmten Gewinn und gegebenenfalls einem Nutzensanteil zusammensetzt. Der Betriebspreis bildete sich mit der Trennung des gesellschaftlichen Reineinkommens in betriebliches (Gewinn) und zentralisiertes Reineinkommen (Abgabe, produktgebundene, Abgaben) heraus. Mit der Möglichkeit der Trennung in zwei Preise - den Industrieabgabepreis, der gegenüber den Abnehmern wirksam wird, und den Betriebspreis, der nur gegenüber dem Hersteller wirkt - wurde die grundlegende Voraussetzung geschaffen, um unterschiedliche Wirkungsbedingungen in den Sphären der Produktion und der Realisierung differenziert zu berücksichtigen und die Wirkung des Preises gegenüber den Produzenten zielgerichtet zu verstärken. Bei Konsumgütern ist die Trennung in Betriebspreis und Industrieabgabepreis (IAP) ein zwingendes Erfordernis, um bei der Verbraucherpreisbildung soziale Gesichtspunkte (z. Betriebspreis niedrige Preise für Grundnahrungsmittel) ohne Eingriff in die wirtschaftliche Rechnungsführung der Produzenten zu berücksichtigen und die Stabilität der Verbraucherpreise bei planmäßigen Industriepreisänderungen zu sichern. - Bei der Bildung des Betriebspreis werden die Selbstkosten auf der Grundlage fortschrittlicher, wissenschaftlich begründeter Normen und Kennziffern berücksichtigt. Der Gewinn wird in der durch die gesellschaftlichen Erfordernisse bestimmten normativen Höhe zugerechnet. Durch die Einbeziehung eines Nutzensanteils in den Betriebspreis wird gewährleistet, dass der Preis des neuen Erzeugnisses sowohl für den Hersteller als auch für den Anwender vorteilhaft ist. Für gleiche Erzeugnisse werden prinzipiell einheitliche Betriebspreis festgelegt: Damit bildet der Betriebspreis eine wesentliche Voraussetzung für die volle Wirksamkeit der wirtschaftlichen Rechnungsführung und die materielle Interessiertheit. Ökonomisch richtig festgelegte Betriebspreise wirken als Norm gegenüber den Herstellern zur Senkung der Selbstkosten und zur Steigerung der Materialökonomie. Sie tragen dazu bei, den wissenschaftlich-technischen Fortschritt planmäßig, bes. schon im Stadium der Erzeugnisentwicklung, durchzusetzen und beeinflussen wirkungsvoll die bedarfsgerechte Produktion von Erzeugnissen mit hohen Gebrauchseigenschaf ten. Durch fondsbezogene Industriepreise wird darüber hinaus bes. die rationelle Nutzung der produktiven Fonds stimuliert. Die ökonomische Wirksamkeit des Betriebspreis wird durch die Preisdifferenzierung, bes. durch Preiszuschläge und Preisabschläge (z. Betriebspreis nach Qualität) erhöht und durch planmäßige Industriepreisänderungen soweit die bestehenden Preise nicht mehr den volkswirtschaftlichen Anforderungen entsprechen - gesichert. - Die Betriebspreis für neue Erzeugnisse und Leistungen werden als Relationspreise und Kalkulationspreise ausgearbeitet. Der gegenüber dem Hersteller wirkende Preis wird auch dann als Betriebspreis bezeichnet, wenn es zwischen Betriebspreis und keinen größenmäßigen Unterschied gibt. Das ist in der Regel bei Produktionsmitteln der Fall.