Betriebsschutz

Betriebsschutz - allg. gebräuchliche Bezeichnung der Einrichtungen und Beschäftigten für Betriebssicherheit. Der Betriebsschutz dient der Sicherung von Gebäuden der staatlichen Verwaltung, volkseigener Betriebe u. a. wichtiger Institutionen und hat gleichzeitig bestimmte Aufgaben des Brandschutzes zu erfüllen. Die Sicherung erfolgt durch Betriebswachen oder Wächter und Pförtner. Für bes. wichtige Objekte können Angehörige der Volkspolizei eingesetzt werden (Betriebsschutz A). Der Betriebsschutz hat insbesondere die allg. Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten, das Eindringen unbefugter Personen und eine Schädigung der zu sichernden Objekte zu verhindern.