Betriebsteil

Betriebsteil - Struktureinheit innerhalb eines Betriebes, die auf der Grundlage des aufgeschlüsselten Betriebsplanes eine Produktions- oder andere Wirtschaftstätigkeit ausübt und dabei einer innerbetrieblich abgegrenzten Abrechnung und Kontrolle unterliegt; auch als Teilbetrieb, Zweigbetrieb u. ä. bezeichnet. Vor allem vom Sitz des Betriebes territorial getrennt liegende Betriebsteil haben selbständige Aufgaben, Rechte und Pflichten, z. B. hinsichtlich der Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen und der Beziehungen zu den örtlichen Staatsorganen. Die Leiter von Betriebsteil können mit der Wahrnehmung von Aufgaben eines Betriebsdirektors beauftragt werden. Die innerbetrieblichen Kooperationsbeziehungen der Betriebsteil stellen keine Ware-GeldBeziehungen dar. Da der Betriebsteil nicht Inhaber eigener Fonds ist, sondern ihm lediglich das Verfügungsrecht über betriebliche Fonds oder über Fondsanteile übertragen werden kann, haftet er nicht materiell für die Verletzung innerbetrieblicher Rechtsbeziehungen; gegebenenfalls wird er kostenmäßig belastet. Im Rechtsverkehr kann der Betriebsteil grundsätzlich nicht selbständig auftreten. Bei entsprechender Ermächtigung handelt er bzw. sein Leiter im Namen des Betriebes. Die Stellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsteil werden im Statut oder in betrieblichen Ordnungen konkretisiert.