Betriebsvertrag

Betriebsvertrag -Liefervertrag zwischen einem Produktions- oder Großhandelsbetrieb und einem sozialistischen Einzelhandelsbetrieb, durch den dieser eine bestimmte Vertragsmenge für die Belieferung seiner Verkaufsstellen zusammenfassend bindet. Die Belieferung erfolgt entsprechend der vereinbarten oder vom Einzelhandelsbetrieb übergebenen Aufteilung der Vertragsmenge oder entsprechend dem Abruf durch die Verkaufsstellenleiter. Soweit kein Betriebsvertrag abgeschlossen wird, erfolgt die Belieferung der Verkaufsstellen auf der Grundlage von Verkaufsstellenverträgen.