Bevollmächtigtenversammlung

Bevollmächtigtenversammlung - kollektives demokratisches Organ eines Kooperationsverbandes, in dem jeder zum Verband gehörende juristisch selbständige Landwirtschafts-, Verarbeitungs- und Handelsbetrieb, vereinzelt auch wissenschaftliche Einrichtungen, Produktionsmittelproduzenten u. a. m. durch ein oder zwei Bevollmächtigte vertreten sind, die sämtlich gleiches Mitsprache- und Stimmrecht haben. Die Bevollmächtigten der LPG werden durch Beschluss der Mitglieder- bzw. Vollversammlung gewählt, in volkseigenen Betrieben durch den Direktor benannt und von der Belegschaftsversammlung bestätigt. Sie sind in Ausübung ihres Auftrages den delegierenden Betrieben gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Bevollmächtigtenversammlung tagt im allgemeinen zweimal jährlich. Ihre Beschlüsse haben den Charakter von Empfehlungen und bedürfen der Beschlussfassung durch die Mitglieder- bzw. Vollversammlungen der LPG bzw. der Bestätigung durch die Direktoren der volkseigenen Betriebe. Die Aufgaben der Bevollmächtigtenversammlung ergeben sich u. a. aus der Kooperationsvereinbarung. Sie erstrecken sich auf die Beratung von Entwicklungsproblemen des Verbandes, die Unterbreitung von Vorschlägen für die weitere Intensivierung und den Übergang zur industriemäßigen Produktion, Erhöhung der Effektivität u. a. m. Die Bevollmächtigtenversammlung wählt den Kooperationsverbandsrat.