Bewertung der Grundmittel

Bewertung der Grundmittel, Grundmittelbewertung - Bestimmung des Geldausdrucks der Grundmittelbestände. Die Bewertung der Grundmittel umfasst die Feststellung des Brutto- und Zeitwertes (Nettowert). Für die Bewertung der Grundmittel zum Bruttowert wird bei der Aktivierung des Grundmittels der Anschaffungspreis oder der Wiederbeschaffungspreis (Wiederherstellungswert, Wiederherstellungspreis, Wiederbeschaffungswert, Reproduktionswert, Wiederbeschaffungskosten) zugrunde gelegt. Theoretisch möglich ist auch ein stichtagsbezogener Planpreis. Die Bewertung der Grundmittel zum Anschaffungspreis beim Kauf neuer Grundmittel ist zur Sicherung der Reproduktion der aufgewendeten Mittel erforderlich. Sie entspricht nach Inbetriebnahme des Grundmittels nur dann den wirtschaftlichen Erfordernissen, wenn das Preisniveau der Grundmittel während der Nutzungsdauer unverändert bleibt. Preisänderungen der Grundmittel erfordern die Umbewertung der Grundmittel zum Wiederherstellungspreis, der den Anschaffungspreis eines Grundmittels zu dem jeweiligen Umbewertungszeitpunkt ausdrückt. Dadurch wird eine Vergleichbarkeit der Grundmittel zwischen verschiedenen Perioden, VVB sowie Betrieben möglich und die Basis für die notwendige wertmäßige Reproduktion der Grundmittel geschaffen. Bei Bewertung der Grundmittel zu Planpreisen entspricht die Veränderung des Bruttowertes der Grundmittel insgesamt der mengenmäßigen Bestandsänderung. Die so ausgewiesenen Bruttowerte repräsentieren jedoch nicht das zur Anschaffung bzw. Wiederbeschaffung der Grundmittel benötigte Volumen an finanziellen Mitteln. Eine richtige Bewertung ist, neben realistischen, der Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätzen, Voraussetzung für die finanzielle Sicherung der einfachen Reproduktion zum Ersatzzeitpunkt, desgleichen für eine exakte Bestimmung der Kostenhöhe und -struktur (Abschreibung). Sie ermöglicht damit auch aussagefähige Nutzensrechnungen. Wird vom Bruttowert abgeschrieben, ergibt sich der Zeitwert (Nettowert) der Grundmittel durch Wertberichtigung (Abzug der Abschreibungen) bzw. durch Zuschreibungen, sofern Neuinvestitionen aktiviert werden. Der Zeitwert soll den annähernden gebrauchswertmäßigen Zustand der Grundmittelgesamtheit widerspiegeln. Er muss mit dem Wert des Grundmittelfonds übereinstimmen. Die einheitliche und richtige Bewertung der Grundmittel ist eine entscheidende Voraussetzung für den richtigen Ausweis der Grundmittel in der Bilanz. Von ihr sind die Aussagekraft wichtiger ökonomischer Kennziffern, z. B. bei der Berechnung des Nutzens von Investitionen, sowie die Wirksamkeit bestimmter ökonomischer Stimuli, wie der Produktionsfondsabgabe, abhängig.