Bewertungsgesetz

Bewertungsgesetz - grundlegendes Steuergesetz, das ausschließlich die Vermögensbewertung regelt. (Die Bewertung für die steuerliche Gewinnermittlung richtet sich nach Bestimmungen spezieller Steuergesetze, wie Einkommensteuergesetz usw.) Die ermittelten Vermögenswerte gelten für die Vermögen-, Grund-, Gewerbe-, Erbschaft- und Grunderwerbsteuer. Für die hauptsächlichen Vermögensarten außer sonstigem Vermögen werden Einheitswerte ermittelt. Das Bewertungsgesetz gilt in i. d. F. vom 18.9.1970. Seine praktische Bedeutung ist im Zusammenhang mit der Bildung sozialistischen Eigentums stark zurückgegangen.