Bezirksdirektion

Bezirksdirektion Großhandel Waren täglicher Bedarf - Bezirksorgan zur Bilanzierung des Warenfonds seines Handelsprogramms und wirtschaftsleitendes Organ der Großhandelsgesellschaften Waren täglicher Bedarf. Die Bezirksdirektion arbeitet nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Zu ihrer Funktion gehört, anhand der staatlichen Plankennziffern für ihren Verantwortungsbereich die Aufgaben für die Fünfjahr- und Jahrespläne zu erarbeiten, den unterstellten Großhandelsbetrieben zu übergeben, zu bestätigen sowie deren Erfüllung anzuleiten und zu kontrollieren. Die Bezirksdirektion unterstützt die angeschlossenen Betriebe dabei, rationelle Kooperationsbeziehungen zur Nahrungsgüterwirtschaft und Lebensmittelindustrie herzustellen. Bei Rationalisierungsmaßnahmen, beim Einkauf und Aufbau gemeinschaftlicher Dienstleistungseinrichtungen bzw. deren Nutzung hat sie zentrale Leitfunktionen. Die Bezirksdirektion ist dem Rat des Bezirkes unterstellt, wird aber zugleich vom Zentralen Warenkontor (ZWK) angeleitet, bes. auf dem Gebiet der Kooperation und der Rationalisierung der Handelstätigkeit.