BGB

Im Jahre 1900 ist unser BGB in Kraft getreten. Eine Arbeitsgruppe hatte, kurz nach der Reichsgründung, begonnen, einen ersten Entwurf auszuarbeiten. Heute stellt das Bürgerliche Gesetzbuch das wichtigste Buch unseres Privatrechts dar.

Weil der Text des BGB häufig schwer verständlich ist, bedarf die Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuches zunächst gewisser Kenntnisse. Die Sprache des BGB setzt die Kenntnis der Begriffsinhalte voraus, deshalb bezeichnet man sie auch als Kunst- oder Fachsprache. So gibt es manche Normen, die sehr abstrakt sind, so dass sie einem Nicht-Fachmann erst durch Beispiele verständlich gemacht werden können, andere Normen dagegen können weniger abstrakt und daher verständlicher sein. Etwa die Auslegung von Verträgen kann als ein abstraktes Beispiel gezeigt werden: Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Denn wie man diese allgemeine Regel interpretiert, das hängt ab von der juristischen und sozialen Auffassung. Ein anderes Beispiel für eine wenig abstrakte Vorschrift wäre etwa: Früchte die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüber fallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Hier kann man einfach dieser Vorschrift nachkommen, und eine Interpretation ist nicht erforderlich. Gäbe es solche konkreten Vorschriften jedoch für alle verschiedenen Vorgänge, dann hätten wir eine riesige Menge an Gesetzen.