Bietungsgarantie
Bietungsgarantie - Bankgarantie zugunsten staatlicher Stellen in den Entwicklungsländern bei einer Ausschreibung, die sichern soll, dass die sich beteiligende Firma ein verbindliches Angebot unterbreitet und bei einem möglichen Zuschlag davon nicht zurücktritt. Die Bietungsgarantie beträgt gewöhnlich 5 bis 10% des Angebotswertes und wird von der Ausschreibungsstelle zurückgezahlt, wenn diese den Auftrag einer anderen Firma zugesprochen hat.