Bilanz

Bilanz [ital., lat., = Gleichgewicht] - 1. Darstellung miteinander verbundener ökonomischer Größen als Aufkommen einerseits und Fonds für bestimmte Verwendungszwecke und/oder Organe andererseits in Form von Tabellen (Bilanztabellen) und Gleichungen zur Ausarbeitung, Koordinierung und Beurteilung von Planentwürfen und -varianten sowie für die Analyse zur Vorbereitung ökonomischer Entscheidungen, die auf die Sicherung des in der Volkswirtschaft erforderlichen Gleichgewichts gerichtet sind. Die Bilanz beschreiben den Prozess der erweiterten sozialistischen Reproduktion insgesamt (Volkswirtschaftsbilanz) und in seinen Teilen, um die in diesem Prozess objektiv existierenden Beziehungen und Abhängigkeiten so sichtbar zu machen, dass sie bei der Planausarbeitung und -durchführung sowie bei der Analyse berücksichtigt werden können. Die Bilanzierung ist die Hauptmethode zur Ausarbeitung eines koordinierten (bilanzierten, konsistenten) Planes (Plan, konsistenter) zur Analyse der gegenwärtigen Entwicklung und der Möglichkeiten der künftigen Entwicklung der Volkswirtschaft und ihrer Teile; sie wird auf allen Leitungsebenen angewendet. Die einzelnen Bilanz werden unterschieden: a) nach dem von ihnen erfassten Bereich der Volkswirtschaft (z. B. volkswirtschaftliche Bilanz, Zweigbilanz, territoriale Bilanz, Betriebsbilanz), b) nach der Art der in ihnen bilanzierten Zusammenhänge (z. B. Materialbilanz, Arbeitskräftebilanz, Nationaleinkommensbilanz, Finanzbilanz) und c) nach dem von ihnen erfassten Zeitraum (Planbilanz, Berichtsbilanz, wobei die Planbilanz weiter nach Bilanz für die langfristige, Fünfjahr- und Jahresplanung unterteilt werden können). Die wirtschafts- und sozialpolitischen Zielstellungen, die Bilanzierungsebene, die Art der zu bilanzierenden Zusammenhänge und die gegebenen Erfassungsmöglichkeiten bestimmen den Umfang der Bilanznomenklatur, d. h. die Anzahl der Positionen (z. B. Erzeugnisse, Arten von Arbeitskräften), für die Bilanz auszuarbeiten sind; sie bestimmen auch, inwieweit die in der Bilanz enthaltenen Zusammenhänge untergliedert werden. Dabei muss die gewählte Nomenklatur die Aggregation und die Disaggregation der in der jeweiligen Bilanz enthaltenen Größen auf Bilanz mit zusammengefassten oder erweiterten Nomenklaturen ermöglichen. Die Bilanzmethode erfordert, dass sowohl die einzelnen Bilanz des jeweiligen Leitungsbereiches als auch die für die Volkswirtschaft insgesamt erarbeiteten Bilanz zu einem einheitlichen Bilanzsystem verbunden werden, so dass die Beziehungen zwischen den von den einzelnen Bilanz erfassten Größen auch durch das Bilanzsystem dargestellt werden. Dazu bedarf es einer verstärkten Anwendung, der Verflechtungsbilanzierung (Verflechtungsbilanz) zur Ergänzung der bisher vorherrschenden Bilanzierung ausgewählter Zusammenhänge und Prozesse (z. B. des Aufkommens und der Verwendung ausgewählter Erzeugnisse, der Einnahmen und Ausgaben einzelner Bereiche). Volkswirtschaftsplan - 2. Gegenüberstellung der wirtschaftlichen Mittel einer nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden Wirtschaftseinheit an einem bestimmten Stichtag nach ihrer Zweckbestimmung (Mittel, Aktiva) und nach ihren Finanzierungsquellen (Fonds, Passiva). Formell ist die buchhalterische Bilanz eine zweiseitige Tabelle (Aktiva- und Passivseite). Da beide S. nur verschiedene Gliederungen ein und derselben Mittel sind, müssen beide S. bilanzieren, d. h., es ergeben sich auf beiden S. gleiche Summen, die sog. Bilanzsumme (Bilanzgleichung). Die Bilanzpositionen sind die durch Inventuren kontrollierten Salden der Bestandskonten der Finanzrechnung oder entstammen Aufbereitungsnachweisen anderer Rechnungen aus Rechnungsführung und Statistik. Bilanz werden mindestens jährlich unter Beachtung von Bilanzierungsprinzipien und Bilanzierungsvorschriften aufgestellt. Die Bilanzstruktur in der VEW ist verbindlich vorgeschrieben. Die Bilanz dient dem Nachweis der Grund-, Umlauf- und Sondermittel (zweckgebundene Mittel) und ihrer Finanzierung sowie des Gewinns bzw. des Verlustes. Der Vergleich aufeinander folgender Bilanz gibt wichtige Aufschlüsse über die Entwicklung einer Wirtschaftseinheit. In kapitalistischen Betrieben ist die Bilanz eine Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital und wird für unterschiedliche Zwecke nach verschiedenen Bilanzierungsvorschriften aufgestellt.