Bilanzanteile

Bilanzanteile zum Bezug von Energie, früher als Energiekontingent bez. - staatliche Plankennziffer für die zulässige Inanspruchnahme von Energieträgern durch ausgewählte ernergieplanungspflichtige Abnehmer. Die Bilanzanteile werden untergliedert nach den Energieträgern: Elektroenergie, Stadt- und Erdgas, feste Brennstoffe, Heizöl, Motorenbenzin und Dieselkraftstoff für Produktionszwecke. Die Bilanzanteile bilden einen Bestandteil des Energieplanes der Betriebe, Kombinate, wirtschaftsleitenden Organe, Räte der Bezirke und zentralen Staatsorgane und sind Grundlage für den Energieliefervertrag. Die Energieverbraucher haben in ihrem Verantwortungsbereich den rationellen Energieeinsatz zu sichern. Energieversorgung - Bilanzbestätigung Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung.