Bilanzierungsverordnung

Bilanzierungsverordnung - gesetzliche Regelung der sich im Rahmen der sozialistischen Volkswirtschaftsplanung vollziehenden Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung sowie der Baubilanzierung. Die Bilanzierungsverordnung gilt für alle Staats- und Wirtschaftsorgane sowie Betriebe, Kombinate und Einrichtungen. Sie regelt die Bilanzverantwortung und die Funktionen, Rechte, Pflichten und das Zusammenwirken der am Prozess der materialwirtschaftlichen Bilanzierung Beteiligten, den Aufbau des Systems der Material-, Ausrüstungsund Konsumgüterbilanzierung, die Erfassung und Bestimmung des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs auf der Grundlage von Normen und Normativen, den Prozess der Ausarbeitung, Abstimmung, Realisierung und Abrechnung der Bilanzen.