Bilanzierungsvorschriften

Bilanzierungsvorschriften, Abschlussvorschriften -verbindliche Weisungen des Gesetzgebers oder leitender Organe insbesondere für die Aufstellung der buchhalterischen Bilanz und der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) als Teile des Jahresabschlusses. Die Bilanzierungsvorschriften für die Aufstellung der Bilanz dienen der Verwirklichung der Bilanzierungsprinzipien und enthalten insbesondere detaillierte Angaben über die Jahresabgrenzung und die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen. Die Bilanzierungsvorschriften legen weiter fest, welche Unterlagen als Bestandteile des Jahresfinan7kontrollberichts (Kontrollbericht) zum Jahresabschluss gehören. Bilanzierungsvorschriften erlässt die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik in Abstimmung mit der Staatlichen Finanzrevision. I. w. S sind Bilanzierungsvorschriften in gesetzlichen Regelungen z. B. in Finanzierungsrichtlinien, Festlegungen zur Fondsbildung und -verwendung usw. enthalten.

Bilanzinformation - Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung.