Bilanzkontinuität

Bilanzkontinuität - wichtiges Bilanzierungsprinzip, nach dem Übereinstimmung zwischen der Schlussbilanz des abgelaufenen und der Eröffnungsbilanz des beginnenden Planjahres bestehen muss und nach dem die buchhalterischen Bilanzen über einen längeren Zeitraum nach den gleichen Gesichtspunkten aufgestellt werden müssen. Die Bilanzkontinuität umfasst: a) formelle Bilanzkontinuität, d. h. die Beibehaltung der Bilanzstruktur und der Bezeichnung der Bilanzpositionen, b) inhaltliche Bilanzkontinuität, d. h. die gleich bleibende Bewertung der Bilanzpositionen (Bewertungskontinuität). Eine Unterbrechung der Bilanzkontinuität darf nur auf Grund gesetzlicher Bestimmungen eintreten, den notwendigen Zusammenhang vermitteln in diesem Falle Bilanzbrücken.