Bilanzstruktur

Bilanzstruktur, Bilanzgliederung, Bilanzaufbau -Gliederung der Aktiv- und Passivseite der Bilanz und zahlenmäßiges Verhältnis der Bilanzpositionen zueinander und zur Bilanzsumme. Beide Seiten der Bilanz haben verschiedene Strukturen. Das ergibt sich aus der zweifachen Gliederung aller wirtschaftlichen Mittel nach der Zweckbestimmung und nach den Finanzierungsquellen. Die Aktivs der Bilanz der VEB der Industrie z. B. ist gegliedert in die Gruppen Grundmittel, Umlaufmittel, (einschl. Sondermittel) sowie Verlust, Gewinnverwendung und Finanzschuld, die Passivs. in eigene und fremde Fonds (Grundmittel-, Umlaufmittel-, Sonderfonds, Kredite, Verbindlichkeiten) sowie Gewinn und Verlustausgleich. Bei einer Unterteilung der Mittel und Fonds in Grundmittel- und Umlaufmittelsphäre, die jede für sich bilanzieren, wird von einer Zweisphärenbilanz gesprochen. Die Bilanzgliederung ist für die Wirtschaftszweige und Eigentumsformen unterschiedlich und wird staatlich vorgegeben. Für Geld- und Kreditinstitut sowie Versicherungsunternehmen existieren spezielle Bilanzstruktur. Die Bilanzstruktur ist für die Bilanzanalyse von Bedeutung. Bilanzsumme Bilanz 2. Bilanzsystem - Gesamtheit der zur Planung der Prozesse der volkswirtschaftlichen Reproduktion bzw. innerhalb eines Leitungsbereiches in der sozialistischen Volkswirtschaft eingesetzten Bilanzen. Die Bilanzstruktur ist sowohl durch die inhaltliche Verknüpfung der verschiedenen Bilanzen als auch durch die Mehrstufigkeit seines Aufbaus entsprechend der jeweiligen Funktion der Leitungsund Planungsorgane charakterisiert. Zum Bilanzstruktur zählen: Bilanzen der Bevölkerung und der Arbeitskräfte, (Arbeitskräftebilanzen), Grundfondsbilanzen, Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen, Bilanzen der Bauleistungen, Bilanzen der natürlichen Ressourcen, die Bilanz des gesellschaftlichen Gesamtproduktes und des Nationaleinkommens, Außenhandels- und Zahlungsbilanzen, Bilanzen des Warenfonds, Bilanzen der Geldeinnahmen und -ausgaben sowie des Realeinkommens der Bevölkerung, die Finanzbilanz des Staates, die Bilanz des Staatshaushalts, die Bilanz des Kreditsystems, die Bilanz der Auswirkungen planmäßiger Preisänderungen. Das Bilanzstruktur setzt sich aus volkswirtschaftlichen Bilanzen, Bilanzen der einzelnen Bereiche, Zweige, Kombinate, Betriebe und Territorien zusammen. Auf der zentralen Ebene der Völkswirtschaftsplanung werden die Bilanzen ausgearbeitet, die die Grundzusammenhänge der wirtschafts- und sozialpolitischen Entwicklung betreffen. Jede folgende Leitungsebene erarbeitet entsprechend ihrer Verantwortung detaillierter Bilanzen, so dass ein pyramidenförmiger Aufbau des Bilanzstruktur entsteht. Die zusammenfassende Bilanzierung der Grundproportionen des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses wird mit der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vorgenommen. Der Begriff Bilanzstruktur wird auch benutzt, um die Gesamtheit einer bestimmten Art von Bilanzen mit jeweils spezieller Aufgabe zu bezeichnen (z. B. System der Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen, der Geldbilanzen u. a.). Mit der Ordnung der Planung der Volkswirtschaft ist die Gestaltung des Bilanzstruktur der Volkswirtschaft geregelt.