Bilanzverschleierung

Bilanzverschleierung -Maßnahme bei der Aufstellung der buchhalterischen Bilanz, durch die deren Aussagefähigkeit über die Geschäftslage des Unternehmens beeinträchtigt wird. Die Bilanzverschleierung ist unter kapitalistischen Produktionsverhältnissen üblich, vor allem, um den tatsächlich erzielten Profit gegenüber den Werktätigen, dem Fiskus sowie auch den kleinen und mittleren Teilhabern (Aktionären) zu vertuschen. Als Mittel der Bilanzverschleierung dient vornehmlich die Bildung und Auflösung der stillen Reserven bzw. Rücklagen. Ein zu niedriger Ausweis des Anlagekapitals z. B. führt zu einer Aufblähung der Kosten durch überhöhte Abschreibungen und damit zu einem zu niedrigen Ausweis des Profits (Profitverschleierung). Die Aufdeckung von Bilanzverschleierung ist eine wichtige Aufgabe der marxistischen Analyse der Bilanzen kapitalistischer Betriebe. Hierbei ist es vor allem notwendig, von der Bewertung und den Umschlagsbedingungen der jeweiligen Bilanzpositionen auszugehen. Bilanzverschleierung im Rahmen der Positionen des fixen Kapitals lassen sich durch Abschreibungsberichtigungen (Anwendung ökonomisch begründeter Abschreibungssätze) ermitteln. Bei den Positionen des zirkulierenden Kapitals ist eine Aufdeckung vorgenommener Verschleierungen meist nur unvollkommen möglich. Die durchschnittliche Unterbewertung muss geschätzt werden. Bei der Aufdeckung von Bilanzverschleierung in den Positionen des Geld- und Leihkapitals kann gewöhnlich von vorgenommenen Wertberichtigungen bzw. Abschreibungen ausgegangen werden. Die im Rahmen der Positionen des Fremdkapitals vorgenommenen Bilanzverschleierung konzentrieren sich hauptsächlich auf die Rückstellungen. Erfahrungsgemäß ist der überwiegende Teil der Rückstellungen als Kapitalrücklage zu werten.