Bilanzverzeichnis

Bilanzverzeichnis - Nomenklatur für die Planung, Bilanzierung und Abrechnung von Material, Ausrüstungen und Konsumgütern zur Ausarbeitung und Durchführung der Jahresvolkswirtschaftspläne. Das Bilanzverzeichnis legt für jede Erzeugnisposition das bilanzierende Organ (Organ, bilanzierendes) fest, in dessen Verantwortung die Ausarbeitung einer Bilanz liegt, sowie für Staatsplanbilanzen das bilanzverantwortliche Ministerium. Es regelt die Verantwortung für die Bilanzbestätigung, für die Bedarfsmittlung, für die Abrechnung über lieferseitige und verbraucherseitige Bilanz- und Planinformationen und bestimmt die Mengeneinheit, in der die Bilanz auszuarbeiten und abzurechnen ist.