Bildungsaufwand

Bildungsaufwand - Gesamtheit der personellen, materiellen und finanziellen Mittel für die Durchführung von Bildungsprozessen; qualitativ als Gesamtheit der in unterschiedlicher Qualifikation benötigten Lehrkräfte, Erzieher, übrigen Beschäftigten, der erforderlichen Gebäude, Einrichtungen, Anlagen, Ausrüstungen, speziellen Lehrmittel und Materialien; quantitativ auf das Geldmaß reduzierte Summe aller notwendigen finanziellen Mittel für lebendige und vergegenständlichte Arbeit im Bildungsbereich. Es wird unterschieden: a) einmaliger und laufender Bildungsaufwand (nach dem Kriterium des Umschlags der zum Einsatz kommenden Mittel); b) individueller und gesellschaftlicher Bildungsaufwand (nach dem Kriterium der Verausgabung der Bildungsmittel auf verschiedenen Ebenen); c) staatlich, betrieblich und privat (persönlich, familiär) finanzierter Bildungsaufwand. Der überwiegende Teil des Bildungsaufwand wird aus dem Staatshaushalt bestritten. Bes. für den Prozess der berufspraktischen Ausbildung der Lehrlinge und die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen stellen auch die Betriebe beträchtliche Mittel zur Verfügung. Der Bildungsaufwand entwickelt sich im Sozialismus planmäßig auf der Grundlage bildungspolitischer und sozialökonomischer Ziel- und Aufgabenstellungen. Er steigt ständig in Übereinstimmung mit den Anforderungen an die allseitige Persönlichkeitsentwicklung und die erweiterte Reproduktion der gesellschaftlichen Arbeitskraft. Die Einhaltung der Prinzipien der Bildungsökonomie wird durch staatliche Festlegungen, Normative und Richtwerte gesichert.